In der vergangenen Woche hatte die VG Media bekannt gemacht, gegen Google Klage auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung des neuen Presseleistungsschutzrechtes eingereicht zu haben. Zusätzlich zu dieser Klage legen die Mediengruppe sowie weitere Verlage nun die kartellrechtliche Beschwerde ein.
Nach Auffassung der Verlage missbraucht Google mit dem zum 1. August 2013 einseitig durchgesetzten Verzicht auf die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen für die Verwertung der Rechte der Presseverlage seine Marktmacht. Mit einem Marktanteil von mehr als 90 Prozent beherrscht Google den Markt der Suchmaschinen in Deutschland.
Google hatte die Verleger im vergangenen Jahr mit Blick auf „Google News“ aufgefordert, auf die Durchsetzung des vom Gesetzgeber verabschiedeten Presseleistungsschutzrechtes zu verzichten und zu erklären, keine Vergütungsansprüche geltend zu machen. „Im Falle des Nicht-Akzeptierens bestand die Gefahr, dass unsere Inhalte bei Google nicht mehr gelistet werden“, erklärt Johannes Werle, Holding-Geschäftsführer der Rheinische Post Mediengruppe und zuständig für den Bereich Digitales. „Wir freuen uns, dass unsere Gruppe ein sehr reichweitenstarkes digitales Angebot im Netz anbietet. Unsere Nutzer erreichen wir aber nur dann, wenn unsere Inhalte auch von den Suchmaschinen gefunden werden.“
Durch die Monopolstellung von Google seien die Verlage hier ohne Alternative. Johannes Werle: „Bei der Auffindbarkeit und der Verbreitung von Inhalten kommen wir durch den sehr hohen Marktanteil an Google nicht vorbei.“ Die Drohung gegenüber einem Verlag, nicht mehr in den Suchergebnissen gelistet zu sein, sei nach der Einschätzung der Mediengruppe und ihrer Anwälte eine Ausnutzung der Marktmacht des Internetkonzerns mit weitreichenden Folgen für die deutsche Presselandschaft.