Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie / Beziehungen zu Lieferanten
Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat die Rheinische Post Mediengruppe das Management der Beziehungen zu ihren Lieferanten und Dienstleistern neu aufgesetzt und intensiviert.
Die Grundsatzerklärung der Rheinische Post Mediengruppe zu umwelt- und menschenrechtsbezogenen Risiken gemäß LkSG ist veröffentlicht. Die Leitung des Stabsbereichs Nachhaltigkeit koordiniert die LkSG-Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem Leiter des Bereichs Zentraleinkauf. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Menschenrechtsbeauftragten.
Zur Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes hat die Rheinische Post Mediengruppe ein Risikomanagement aufgesetzt, Maßnahmen definiert und führt kontinuierlich angemessene Risikoanalysen durch. Dabei werden abstrakt die Risiken betrachtet, die sich länder- und branchenspezifisch aus der Geschäftstätigkeit der Mediengruppe ergeben können. Sofern eine erhöhte Risikodisposition festgestellt werden sollte, wird eine konkrete Risikoanalyse in Bezug auf alle Rechtspositionen durchgeführt. Darüber hinaus werden auch anlassbezogen konkrete Risikoanalysen durchgeführt. Hierzu werden Zahlungsflüsse aller mit der Rheinische Post Mediengruppe verbundenen Unternehmen an unmittelbare Lieferanten und Dienstleister im Zentraleinkauf erfasst und unseren Warengruppen zugeordnet. Innerhalb der Liefer- und Wertschöpfungsketten werden als besonders sensible Bereiche die Beschäftigung Minderjähriger in der Zustellung, die Einhaltung von Arbeitszeiten und die Zahlung eines angemessenen Lohns ausgemacht.
Zur Grundsatzerklärung
Verhaltenskodex für Lieferanten zum Download
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Monika Böhr
Leitung Rechtsabteilung und Menschenrechtsbeauftragte
monika.boehr@rheinische-post.de
Tel. 0211 505 1476