Beschwerde- und Hinweisgebersystem

Beschäftigte, aber auch Dritte, können sich an die sogenannte Compliance-Ombudsperson wenden, die für die gesamte Mediengruppe zuständig ist. Zugleich steht den Beschäftigten das Hinweisgebersystem www.safewhistle.info zur Verfügung, um Meldungen abzugeben. Hinweise können anonym und vertraulich abgegeben werden. Die Handhabung von Hinweisen erfolgt vertraulich und zügig. Der mit der Bearbeitung von Hinweisen befasste externe Ombudsmann unterliegt im Rahmen des Beschwerdemanagements keinen Weisungen; seine Neutralität ist gewahrt, als Rechtsanwalt ist der Compliance-Ombudsmann Berufsgeheimnisträger und darf eine ihm bekannte Identität einer hinweisgebenden Person nicht weitergeben. Jede Beschwerde löst einen Bewertungs- und Maßnahmenprozess aus, an dessen Ende die Beendigung des berichteten Verstoßes oder die Minimierung eines erkannten Risikos steht. Der Compliance-Ombudsmann kann auf verschiedene Arten kontaktiert werden: per Telefon, E-Mail, Post, über das Hinweisgeberportal www.safewhistle.info sowie über die Messenger-Dienste Signal und Threema.

Das Hinweisgebersystem der Mediengruppe steht nicht nur allen Mitarbeitern, sondern auch Dritten, externen Partnern, Dienstleistern und Lieferanten zur Verfügung. Über das System können auch Hinweise zu Umwelt- und Menschenrechtsrisiken bei der Rheinische Post Mediengruppe oder unseren Lieferanten und Dienstleistern gemeldet werden.

Hier gibt es mehr Informationen zum Hinweisgebersystem.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Externer Compliance-Ombudsmann

info@ra-dilling.de

Tel.  0221 933 107 40
www.safewhistle.info